2.3 Formen der Arbeitsverfassung

Die Arbeitsverfassung regelt die Beziehungen zwischen den in der Landwirtschaft tätigen Menschen, insbesondere die Verteilung der Arbeit und die Verteilung des Ertrages der Arbeit, die Entlohnung. Im Folgenden sollen idealtypisch die beiden unterschiedlichen Formen der Arbeitsverfassung abgehandelt werden, nämlich

  • Familienarbeitsverfassung,
  • Fremdarbeitsverfassung.

In der Realität kommt allerdings häufig eine Mischung vor, besonders die Ergänzung der Familienarbeitsverfassung durch saisonale oder ständige Lohnarbeitskräfte.

 

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