1.2.2 Bodenordnung während der Zeit der Silla, Koryo und Yi-Dynastie

Im Jahre 668 vereinigten sich die Stammesallianzen zu einem Zentralstaat mit Verwaltungseinrichtungen an der Zentrale und auch in den Regionen und Kreisen. Damit wurde auch die Kontrolle über das Land wieder nationalisiert. Der König wies seinen Beamten und Gefolgsleuten Gebiete zur Verwaltung und zum Einsammeln der Steuern zu, konnte aber nicht verhindern, daß diese mehr als rechtens von den Landbewirtschaftern verlangten und so reich wurden. Schwache Könige mußten den reich und mächtig gewordenen Aristokraten schließlich sowohl Steuer- als auch Landrechte geben, die zur Ausbeutung der Landbewirtschafter genutzt wurden.

Die folgende Koryo-Dynastie ermäßigte 918 die Steuer auf 1/3 der Ernte. Des Königs Gefolgsleute erhielten wie bisher die Steuereinnahmen für Gebiete, und besonders solche mit großen Gebieten wurden reich. Um den König aber vor Übergriffen zu schützen mußten alle Aristokraten in der Hauptstadt ihren Wohnsitz nehmen und waren

Der König besaß das Privileg zur Landvergabe und nutzte dies zur Disziplinierung der Aristokraten

so unter Kontrolle. Sie waren abhängig vom König, da nur er Landzuweisungen vornehmen konnte, die Basis ihres Reichtums. Daher hatten sie auch ein Interesse daran, den Fortbestand der Dynastie zu fördern. Theoretisch ‘gehörte’ alles Land dem König, aber die administrative Kontrolle war in den Händen der Aristokratie. Diese vergrößerten ihre Ländereien durch Aneignung öffentlichen Landes und unterminierten dadurch die Basis des Staates, nämlich die Kontrolle über alles Land und das Recht, diese Basis für Vermögen nach Gutdünken verteilen zu können.

Um dies wieder zu ändern, erließ der 4. König der Dynastie eine Landreform mit Umverteilung des Landes, die Verteilung erfolgte jetzt sowohl nach Beamtenrang als auch nach aristokratischem Status. Dies erwies sich als Fehler, denn ein ausscheidender Beamter konnte meist sein Land wegen seines Status behalten, und bei der kleinen Zahl hoher Beamter wurden die Ämter oft quasi erblich. Die Tatsache, daß große Landflächen unter dauerhafter Kontrolle von Beamten war, machte diese unabhängig vom Staat. Verlust eines Amtes hatte keine Auswirkung, weil man ja weiter Land aufgrund seines Status hatte, und dies hatte Folgen für die Loyalität gegenüber dem König. Die Aristokratie überschritt immer wieder ihre Befugnisse und beutete die Landbewirtschafter aus.

Die folgende Yi-Dynastie zerstörte 1329 die materielle Basis der Aristokraten durch Beschlagnahme ihrer Landfläche und Umverteilung an die neue Elite der Yi-Dynastie. Eine Reihe von Regelungen sollte verhindern, daß sie wieder zu mächtig wurden. Kein

Die Bodenordnung stand im Mittelpunkt der Machtkämpfe zwischen König und Aristokraten

Beamter wurde in seinem Heimatgebiet eingesetzt, sie wurden alle drei Jahre versetzt, und die Beamten der Zentralregierung erhielten Land nur in der Nähe der Hauptstadt. Diese Maßnahmen waren für einige Zeit erfolgreich.

Um 1600 kam es zu Änderungen in der Kontrolle über Land durch die Bildung der Yangban Klasse. Nach den bestehenden Regeln konnten nur Beamte Land zugewiesen erhalten. Um einen Beamtenposten zu erhalten, mußte man ein Examen in chinesischer und konfuzialischer Klassik absolvieren. Damit war die Beschäftigung mit intellektuellen Dingen der Weg zur Kontrolle über Land. Um Yangban zu bleiben, mußte jede Familie mindestens ein Mitglied in einem Amt haben, während die anderen sich auf dem Land mit den schönen Künsten befassen konnten. Im Laufe der Zeit wurden die Landzuweisungen erblich und führten zu einer Art Privatland. Die Steuereinnehmer wurden Landlords, die Steuerzahler Pächter.

Eigentlich ist die Entwicklung der Yangban als Literaten-Beamten-Schicht ein Widerspruch in sich selbst. Als Beamte sollten sie sich für eine starke Regierung einsetzen, die auf konfuzianistischen Grundsätzen basiert. Gerade diese aber verlangten, daß sie für den Wohlstand ihrer Familie tätig wurden, was zwangsläufig gegen die Interessen des Staates gerichtet war.

Neben den Beamten-Landlords entstand eine Klasse von Farmer-Landlords. Der Staat förderte die Kultivierung von Ödland durch Steuerbefreiung. Stellte sich heraus, daß das

Neben den Beamten-Landlords entstanden Farmer-Landlords

kultivierte Land schon von anderen genutzt wurde, so mußte dieser 1/3 der Ernte als Pacht zahlen. Manche Personen haben viel Land kultiviert und meist an Pächter zur Bewirtschaftung weitergegeben. Sie selbst wurden Farmer-Landlords. Auf diese Weise verbreitete sich Pacht stark. So kam es zur Herausbildung von Landlords und Pächtern; Absentismus war verbreitet und verschiedene Formen der Pacht entwickelten sich. Die private Kontrolle über das Land war erblich geworden, aber immer noch auf Nutzung und Steuerrechte beschränkt. Privateigentum im westlichen Sinn war unbekannt.

 

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