1.1.2 Der Einfluß der Moghul auf die Bodenordnung
Die im 12. Jahrhundert Indien erobernden Moghul waren als
Reitervolk am Boden nicht interessiert und überließen
diesen den Landbewirtschaftern gegen die üblichen Steuern.
Kaiser Akhbar (1556-1605) führte dann einschneidende
Reformen durch: Die Naturalsteuer wurde durch Geldsteuer ersetzt
und wurde nicht mehr als Anteil am tatsächlichen Ertrag,
sondern am durchschnittlichen Ertrag festgesetzt, also nach
der Aussaatfläche bemessen. Damit ging das Ertragsrisiko
über auf die Landbewirtschafter. Man führte ein
Kataster ein, bewertete die Bodenqualität und erhöhte
die Steuer drastisch.
Kataster und Bodenbewertung als Grundlage
der Besteuerung |
Nach dem Tod Aurangzeps 1707 ging die Macht der Zentrale
zurück. Man verlor die Kontrolle über die Steuereinnahmen.
Um überhaupt noch Steuern zu erhalten, wurden die Posten
der Steuereinnehmer gegen fixe Summen verpachtet und es dem
Steuereinnehmer überlassen, wieviel er aus der Landbevölkerung
herauspressen konnte. Mit den Steuerpächtern entstand
eine Zwischenstufe in die direkte Beziehung Staat - Landbewirtschafter.
Die schon früher bestehende Steuerübertragung
für bestimmte Gebiete als Entschädigung für
Leistungen wurde so verbreitet, daß zu Aurangzeps Zeiten
90% aller Steueraufkommen Begünstigten zufiel, darunter
auch vielen Günstlingen. Mit der Vergabe solcher ‘Jagir’
wurden alle Rechte des Staates an die ‘Jagirdari’
übergeben, also Steuereinnahmen, Ansprüche auf unkultiviertes
Land, Polizeigewalt für das Gebiet, Wohlfahrt etc., aber
kein Anspruch auf den Boden der Landbewirtschafter.
Jagirdari‘ (Steuerpächter)
erhielten Rechte auf unkultiviertes Land |
Steuererheber/Günstlinge wurden teils dadurch zu Grundherren,
daß sie Ödland kultivierten oder Land von Steuerschuldnern
konfiszierten.
Weiter
mit: 1.1.3
Änderungen der Bodenordnung zu britischer Zeit
|