1.1.2 Der Einfluß der Moghul auf die Bodenordnung

Die im 12. Jahrhundert Indien erobernden Moghul waren als Reitervolk am Boden nicht interessiert und überließen diesen den Landbewirtschaftern gegen die üblichen Steuern. Kaiser Akhbar (1556-1605) führte dann einschneidende Reformen durch: Die Naturalsteuer wurde durch Geldsteuer ersetzt und wurde nicht mehr als Anteil am tatsächlichen Ertrag, sondern am durchschnittlichen Ertrag festgesetzt, also nach der Aussaatfläche bemessen. Damit ging das Ertragsrisiko über auf die Landbewirtschafter. Man führte ein Kataster ein, bewertete die Bodenqualität und erhöhte die Steuer drastisch.

Kataster und Bodenbewertung als Grundlage der Besteuerung

Nach dem Tod Aurangzeps 1707 ging die Macht der Zentrale zurück. Man verlor die Kontrolle über die Steuereinnahmen. Um überhaupt noch Steuern zu erhalten, wurden die Posten der Steuereinnehmer gegen fixe Summen verpachtet und es dem Steuereinnehmer überlassen, wieviel er aus der Landbevölkerung herauspressen konnte. Mit den Steuerpächtern entstand eine Zwischenstufe in die direkte Beziehung Staat - Landbewirtschafter.

Die schon früher bestehende Steuerübertragung für bestimmte Gebiete als Entschädigung für Leistungen wurde so verbreitet, daß zu Aurangzeps Zeiten 90% aller Steueraufkommen Begünstigten zufiel, darunter auch vielen Günstlingen. Mit der Vergabe solcher ‘Jagir’ wurden alle Rechte des Staates an die ‘Jagirdari’ übergeben, also Steuereinnahmen, Ansprüche auf unkultiviertes Land, Polizeigewalt für das Gebiet, Wohlfahrt etc., aber kein Anspruch auf den Boden der Landbewirtschafter.

Jagirdari‘ (Steuerpächter) erhielten Rechte auf unkultiviertes Land

Steuererheber/Günstlinge wurden teils dadurch zu Grundherren, daß sie Ödland kultivierten oder Land von Steuerschuldnern konfiszierten.