1.2.4 Bodenordnung im unabhängigen Korea
Nach der Unabhängigkeit drängten mehrere Motive
in Richtung auf eine Landreform.
Land-to-the-tiller Bodenreform |
Das Land der Japaner mußte umverteilt werden, hohe
Pachtpreise machten Produktivitätssteigerungen unmöglich,
die politische Stabilität war gering, kommunistische
Ideen grassierten, und der hohen Zahl der Flüchtlinge
aus dem Norden mußte eine Existenz gegeben werden.
Die 1950 erlassene Reform konnte wegen des Koreakrieges nur
über einen längeren Zeitraum ausgeführt werden.
Sie brachte eine Obergrenze zulässigen Landbesitzes von
3 ha (von Dauerkulturen abgesehen). Dadurch konnten 1,5 Millionen
Familien 530.000 ha
Abschaffung der Pacht nicht erreicht
|
Land erhalten, was Anreiz zu erheblichen Produktionssteigerungen
gab. Außerdem wurde Pacht total verboten, was sich allerdings
nicht durchsetzen ließ, sondern auf verschiedene Weise
umgangen wurde. Immerhin reduzierte sich die Pachtfläche,
und Auswüchse in der Ausbeutung verschwanden.
Während die Reform die Probleme der Nachkriegszeit
mildern half, ist die Agrarstruktur dem heutigen Industriestaat
nicht angepaßt. Insbesondere stehen die vielen kleinen
Betriebe einer Mechanisierung im Wege oder erschweren diese.
Trotzdem hat man bisher an der Obergrenze festgehalten, aber
Verwandte legen oft ihre Flächen zusammen, und einer
bewirtschaftet das Land, während die übrigen Familienmitglieder
einem anderen Beruf nachgehen. Viel geholfen hat auch, daß
eine für asiatische Verhältnisse vorbildliche Servicestruktur
aufgebaut wurde, die Landwirte gut beraten werden und ihnen
Kredit- und Marktinstitutionen zur Verfügung stehen.
Betriebsgrößenverteilung
in Korea 1978
|
Zahl |
Anteil |
- 1 ha |
1.430.325 |
66,9% |
1 - 2 ha |
582.814 |
27,2% |
2 - 3 ha |
96.734 |
4,5 % |
über 3 ha |
30.269 |
1,4% |
FAO Mission Report on Livestock Development in Korea,
Rome 1981 |
Gleichzeitig kam es zu Investitionen von Nichtlandwirten
in Land, aus Spekulationsgründen, zur Steuervermeidung
oder auch um kommerzielle Landwirtschaft zu betreiben. Dabei
war hilfreich, daß neu in Kultur genommene Flächen,
z.B. auf den Hügeln, nicht unter die Obergrenzenregelung
fielen.
Ein weiterer Einfluß auf die Bodenordnung kam durch
die massiven Abwanderungen in die Städte zustande, nicht
nur durch Überführung von viel besten Ackerlandes
in Bau- und Industrieland, sondern auch durch den entstehenden
Arbeitskräftemangel. Das Ausmaß der Abwanderung
wird darin deutlich, daß heute etwa die Hälfte
aller Koreaner im Großraum Seoul leben, und weitere
in den Gebieten Pusan und Taegu. Die Dörfer sind Wohnorte
der alten Generation geworden, vielfach auch der Kleinkinder,
die zur Vermeidung hoher Mietkosten in der Stadt bei ihren
Verwandten leben. Ein Teil des Landes wird heute nebenberuflich
bewirtschaftet.
Übergang zu nebenberuflicher
Landbewirtschaftung und zu Gemeinschaftsformen im Familienverband |
Die Auswirkungen dieser Entwicklungen wurden zwar durch
ein wirksames Dorfentwicklungsprogramm verlangsamt, aber nicht
aufgehalten. Hinzu kommt, daß die Wirtschaftspolitik
Koreas auf Industrieentwicklung setzt und wenig für die
Agrarwirtschaft übrig hat. Manche Ökonomen empfehlen,
die Landwirtschaft ganz aufzugeben und die Bevölkerung
durch Importe zu ernähren, die mit Erlösen der Industrieproduktion
bezahlt werden. Darüber ist allerdings noch nicht das
letzte Wort gesprochen. Ein Hindernis ist hierbei, daß
es keine agrarische Führungsschicht gibt. Die niedrige
Obergrenze von Landbesitz hat verhindert, daß eine Schicht
von Landwirten Zeit und Mittel hat, sich den Aufgaben der
Interessenvertretung zu widmen. So gibt es kaum eine Vertretung
der Interessen der Landwirtschaft - außer der Regierung,
und gegen die wären ja zum Teil die Interessen zu vertreten.
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mit: 1.3
Beispiel Indonesien: Adat bestimmt die Bodenordnung
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