1.2.4 Bodenordnung im unabhängigen Korea

Nach der Unabhängigkeit drängten mehrere Motive in Richtung auf eine Landreform.

Land-to-the-tiller Bodenreform

Das Land der Japaner mußte umverteilt werden, hohe Pachtpreise machten Produktivitätssteigerungen unmöglich, die politische Stabilität war gering, kommunistische Ideen grassierten, und der hohen Zahl der Flüchtlinge aus dem Norden mußte eine Existenz gegeben werden.

Die 1950 erlassene Reform konnte wegen des Koreakrieges nur über einen längeren Zeitraum ausgeführt werden. Sie brachte eine Obergrenze zulässigen Landbesitzes von 3 ha (von Dauerkulturen abgesehen). Dadurch konnten 1,5 Millionen Familien 530.000 ha


Abschaffung der Pacht nicht erreicht

Land erhalten, was Anreiz zu erheblichen Produktionssteigerungen gab. Außerdem wurde Pacht total verboten, was sich allerdings nicht durchsetzen ließ, sondern auf verschiedene Weise umgangen wurde. Immerhin reduzierte sich die Pachtfläche, und Auswüchse in der Ausbeutung verschwanden.

Während die Reform die Probleme der Nachkriegszeit mildern half, ist die Agrarstruktur dem heutigen Industriestaat nicht angepaßt. Insbesondere stehen die vielen kleinen Betriebe einer Mechanisierung im Wege oder erschweren diese. Trotzdem hat man bisher an der Obergrenze festgehalten, aber Verwandte legen oft ihre Flächen zusammen, und einer bewirtschaftet das Land, während die übrigen Familienmitglieder einem anderen Beruf nachgehen. Viel geholfen hat auch, daß eine für asiatische Verhältnisse vorbildliche Servicestruktur aufgebaut wurde, die Landwirte gut beraten werden und ihnen Kredit- und Marktinstitutionen zur Verfügung stehen.

Betriebsgrößenverteilung in Korea 1978
Zahl
Anteil
- 1 ha
1.430.325
66,9%
1 - 2 ha
582.814
27,2%
2 - 3 ha
96.734
4,5 %
über 3 ha
30.269
1,4%

FAO Mission Report on Livestock Development in Korea, Rome 1981

Gleichzeitig kam es zu Investitionen von Nichtlandwirten in Land, aus Spekulationsgründen, zur Steuervermeidung oder auch um kommerzielle Landwirtschaft zu betreiben. Dabei war hilfreich, daß neu in Kultur genommene Flächen, z.B. auf den Hügeln, nicht unter die Obergrenzenregelung fielen.

Ein weiterer Einfluß auf die Bodenordnung kam durch die massiven Abwanderungen in die Städte zustande, nicht nur durch Überführung von viel besten Ackerlandes in Bau- und Industrieland, sondern auch durch den entstehenden Arbeitskräftemangel. Das Ausmaß der Abwanderung wird darin deutlich, daß heute etwa die Hälfte aller Koreaner im Großraum Seoul leben, und weitere in den Gebieten Pusan und Taegu. Die Dörfer sind Wohnorte der alten Generation geworden, vielfach auch der Kleinkinder, die zur Vermeidung hoher Mietkosten in der Stadt bei ihren Verwandten leben. Ein Teil des Landes wird heute nebenberuflich bewirtschaftet.

Übergang zu nebenberuflicher Landbewirtschaftung und zu Gemeinschaftsformen im Familienverband

Die Auswirkungen dieser Entwicklungen wurden zwar durch ein wirksames Dorfentwicklungsprogramm verlangsamt, aber nicht aufgehalten. Hinzu kommt, daß die Wirtschaftspolitik Koreas auf Industrieentwicklung setzt und wenig für die Agrarwirtschaft übrig hat. Manche Ökonomen empfehlen, die Landwirtschaft ganz aufzugeben und die Bevölkerung durch Importe zu ernähren, die mit Erlösen der Industrieproduktion bezahlt werden. Darüber ist allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ein Hindernis ist hierbei, daß es keine agrarische Führungsschicht gibt. Die niedrige Obergrenze von Landbesitz hat verhindert, daß eine Schicht von Landwirten Zeit und Mittel hat, sich den Aufgaben der Interessenvertretung zu widmen. So gibt es kaum eine Vertretung der Interessen der Landwirtschaft - außer der Regierung, und gegen die wären ja zum Teil die Interessen zu vertreten.