1.3.6 Heutige Gegebenheiten der Bodenordnung
Unterschiedliche Ausgangslage in dem großen Land,
unterschiedlich strikte Implementierung des Gesetzes, Unterschiede
im Adat und auch im Stand der wirtschaftlichen Entwicklung
haben zu beachtlichen Unterschieden geführt. Insgesamt
kann unterschieden werden zwischen
- Staatseigentum an Land. Hierzu zählt zunächst
der Primärwald, während der Sekundärwald
dem traditionellen Gemeinschaftsrecht unterliegt. Individuelle
Titel an Forstland gibt es nicht. Außerdem ist alles
Land, an dem nur Nutzungsrechte bestehen, im Staatseigentum.
Dies schließt staatliche, private und im Besitz von
Aktiengesellschaften befindliche Plantagen ein.
- Individuelles Eigentum. Dieses Recht ist umfassend, kann
aber eingeschränkt werden. Der Staat hat auch ein Enteignungsrecht
im Fall staatlicher oder öffentlicher Interessen.
- Stiftungseigentum (wakaf). Stiftungen können für
alle Zwecke gegründet werden, die in Übereinstimmung
mit den Gesetzen stehen, i.e. sowohl zum Unterhalt religiöser
und sozialer Einrichtungen, als auch zum Nutzen der Erben
des Stifters. Stiftungen müssen aus Landeigentum (hak
milik) geschaffen werden. Da dies sehr unterschiedlich im
Lande verbreitet ist, sind die Stiftungen ungleich verteilt.
- Gemeinschaftseigentum. Dieses wird vom Adat geregelt
und ist daher sehr unterschiedlich. Allgemein gibt es nur
Nutzungsrechte zur Subsistenzsicherung für die Nachkommen
des Dorfgründers. Verkauf von Land ist verboten, aber
in manchen Regionen wurde diese Regel nicht eingehalten.
Mit Abwanderung erlöschen alle Rechte.
- Pacht. Bei Fixpacht ist oft die gesamte Pacht für
die Vertragszeit im voraus zu zahlen. Sie ist selten, da
die meisten Personen nicht über die nötigen Mittel
verfügen. Fixpacht unterliegt dem Adat. Teilpacht,
die große Fläche des Landes betrifft, ist im
UUPA geregelt. Sie ist auf 3 ha begrenzt, und schriftliche
Verträge unter Aufsicht des Dorfältesten sind
vorgeschrieben. Die Mindestdauer ist 3 Jahre für Reisland
und 5 Jahre für Trockenland. Im Gesetz werden die Teilungsverhältnisse
bestimmt.
- Die Vererbung von Land wird durch das Adat geregelt und
variiert im Lande erheblich.
Parallele Rechtssysteme führen
zu Unsicherheiten |
Insgesamt besteht eine erhebliche Kluft zwischen Gesetz
und Realität. Für die Menschen ist es schwer, zwei
Rechtssysteme zu verstehen. Adat ist für sie transparenter
und leichter zu akzeptieren als das öffentliche Gesetz.
Die vielen Überschneidungen und Unklarheiten machen es
möglich, daß die Oberschicht zunehmend das ‘Geschenk
Gottes und den Reichtum des Landes’ zu seinem wirtschaftlichen
Nutzen akkumuliert.
Im Laufe der Zeit hat die Erbteilung die durchschnittlichen
Betriebsgrößen stark verringert. Während 0,2
- 0,3 ha bewässertes Reisland als ausreichend für
die Existenz angesehen werden, liegen viele Betriebe darunter.
Viele Familien können nur durch Mehrfachbeschäftigung
existieren. Im Jahre 1993 hatten 40% der Betriebe in West
Java weniger als 0,2 ha, in ganz Indonesien 21%.
Betriebsgrößenverteilung
in Indonesien 1993
|
Zahl |
Anteil |
- 0,1 ha |
1.594.668 |
8,5 % |
0,1 - 02 ha |
2.419.732 |
12,1 % |
0,2 - 0,25 ha |
1.150.639 |
5,8 % |
0,25 - 0,5 ha |
4.417.121 |
22,4 % |
0,5 - 1 ha |
4.373.745 |
22,2 % |
1 - 2 ha |
3.312.218 |
16,7 % |
2 - 3 ha |
1.457.561 |
7,4 % |
3 - 5 ha |
718.014 |
3,5 % |
5 - 7,5 ha |
188.881 |
1,0 % |
7,5 - 10 ha |
43.319 |
0,2 % |
über 10 ha |
37.841 |
0,2 % |
insgesamt |
19.713.806 |
100,0 % |
|
Schon seit der Zeit der Holländer versucht man durch
Umsiedlung von Java auf die dünn besiedelten Außeninseln
dem Anstieg der Bevölkerungsdichte abzuhelfen, allerdings
mit geringem Erfolg. Der Bevölkerungszuwachs auf Java
war immer höher als die Umsiedlung. Heute betrachtet
man ‘Transmigrasi’ mehr als Instrument zur Entwicklung
der Außeninseln, indem höher qualifizierte Personen
dorthin kommen. Bei der Argumentation über die angeblich
dünn besiedelten Außeninseln darf die teils schlechte
Bodenqualität nicht außer acht gelassen werden,
ebenso das häufige Fehlen von Bewässerung. Allein
die Anbauintensität schwankt in Indonesien zwischen den
Distrikten zwischen 64 und 224 %.
Weiter
mit: 2.
Problemfelder der Bodenordnung in Asien
|