1.3.6 Heutige Gegebenheiten der Bodenordnung

Unterschiedliche Ausgangslage in dem großen Land, unterschiedlich strikte Implementierung des Gesetzes, Unterschiede im Adat und auch im Stand der wirtschaftlichen Entwicklung haben zu beachtlichen Unterschieden geführt. Insgesamt kann unterschieden werden zwischen

  • Staatseigentum an Land. Hierzu zählt zunächst der Primärwald, während der Sekundärwald dem traditionellen Gemeinschaftsrecht unterliegt. Individuelle Titel an Forstland gibt es nicht. Außerdem ist alles Land, an dem nur Nutzungsrechte bestehen, im Staatseigentum. Dies schließt staatliche, private und im Besitz von Aktiengesellschaften befindliche Plantagen ein.
  • Individuelles Eigentum. Dieses Recht ist umfassend, kann aber eingeschränkt werden. Der Staat hat auch ein Enteignungsrecht im Fall staatlicher oder öffentlicher Interessen.
  • Stiftungseigentum (wakaf). Stiftungen können für alle Zwecke gegründet werden, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen stehen, i.e. sowohl zum Unterhalt religiöser und sozialer Einrichtungen, als auch zum Nutzen der Erben des Stifters. Stiftungen müssen aus Landeigentum (hak milik) geschaffen werden. Da dies sehr unterschiedlich im Lande verbreitet ist, sind die Stiftungen ungleich verteilt.
  • Gemeinschaftseigentum. Dieses wird vom Adat geregelt und ist daher sehr unterschiedlich. Allgemein gibt es nur Nutzungsrechte zur Subsistenzsicherung für die Nachkommen des Dorfgründers. Verkauf von Land ist verboten, aber in manchen Regionen wurde diese Regel nicht eingehalten. Mit Abwanderung erlöschen alle Rechte.
  • Pacht. Bei Fixpacht ist oft die gesamte Pacht für die Vertragszeit im voraus zu zahlen. Sie ist selten, da die meisten Personen nicht über die nötigen Mittel verfügen. Fixpacht unterliegt dem Adat. Teilpacht, die große Fläche des Landes betrifft, ist im UUPA geregelt. Sie ist auf 3 ha begrenzt, und schriftliche Verträge unter Aufsicht des Dorfältesten sind vorgeschrieben. Die Mindestdauer ist 3 Jahre für Reisland und 5 Jahre für Trockenland. Im Gesetz werden die Teilungsverhältnisse bestimmt.
  • Die Vererbung von Land wird durch das Adat geregelt und variiert im Lande erheblich.
Parallele Rechtssysteme führen zu Unsicherheiten

Insgesamt besteht eine erhebliche Kluft zwischen Gesetz und Realität. Für die Menschen ist es schwer, zwei Rechtssysteme zu verstehen. Adat ist für sie transparenter und leichter zu akzeptieren als das öffentliche Gesetz. Die vielen Überschneidungen und Unklarheiten machen es möglich, daß die Oberschicht zunehmend das ‘Geschenk Gottes und den Reichtum des Landes’ zu seinem wirtschaftlichen Nutzen akkumuliert.

Im Laufe der Zeit hat die Erbteilung die durchschnittlichen Betriebsgrößen stark verringert. Während 0,2 - 0,3 ha bewässertes Reisland als ausreichend für die Existenz angesehen werden, liegen viele Betriebe darunter. Viele Familien können nur durch Mehrfachbeschäftigung existieren. Im Jahre 1993 hatten 40% der Betriebe in West Java weniger als 0,2 ha, in ganz Indonesien 21%.

Betriebsgrößenverteilung in Indonesien 1993
Zahl
Anteil
- 0,1 ha
1.594.668
8,5 %
0,1 - 02 ha
2.419.732
12,1 %
0,2 - 0,25 ha
1.150.639
5,8 %
0,25 - 0,5 ha
4.417.121
22,4 %
0,5 - 1 ha
4.373.745
22,2 %
1 - 2 ha
3.312.218
16,7 %
2 - 3 ha
1.457.561
7,4 %
3 - 5 ha
718.014
3,5 %
5 - 7,5 ha
188.881
1,0 %
7,5 - 10 ha
43.319
0,2 %
über 10 ha
37.841
0,2 %
insgesamt
19.713.806
100,0 %

Schon seit der Zeit der Holländer versucht man durch Umsiedlung von Java auf die dünn besiedelten Außeninseln dem Anstieg der Bevölkerungsdichte abzuhelfen, allerdings mit geringem Erfolg. Der Bevölkerungszuwachs auf Java war immer höher als die Umsiedlung. Heute betrachtet man ‘Transmigrasi’ mehr als Instrument zur Entwicklung der Außeninseln, indem höher qualifizierte Personen dorthin kommen. Bei der Argumentation über die angeblich dünn besiedelten Außeninseln darf die teils schlechte Bodenqualität nicht außer acht gelassen werden, ebenso das häufige Fehlen von Bewässerung. Allein die Anbauintensität schwankt in Indonesien zwischen den Distrikten zwischen 64 und 224 %.