1.2.3 Änderung der Bodenordnung durch die japanische
Besatzung
Im Jahre 1905 wurde Korea japanisches Protektorat und 1910
annektiert. Die Japaner haben sofort eine Landvermessung begonnen,
mit der Bodenrechte, Bodenwert als Besteuerungsgrundlage und
die Topographie festgestellt wurden. Mit schriftlichen Bekanntmachungen
wurde aufgefordert, bestehende Bodenrechte anzumelden, und
wer
Einführung von Privateigentum
am Boden |
sich meldete, wurde als Eigentümer anerkannt. Da die
Masse der Bevölkerung nicht lesen konnte, erfuhren nur
die Japaner und die koreanische Oberschicht von den Bekanntmachungen
und konnten das Land in ihr Eigentum bringen. Hiermit wurde
erstmals verkäufliches Privateigentum am Boden in Korea
geschaffen. Die neuen Landlords waren gewöhnlich Absentees,
und die eigentlichen Bewirtschafter - bisher Steuerpflichtige
- wurden Pächter. Die Pachtabgaben waren hoch, meist
zwischen 50 und 90% der Ernte, und viele Pächter verschuldeten
sich. Deshalb schlugen auch alle Versuche zur Steuerung der
Reisproduktion fehl. Die Landlords fanden es bequemer, hohe
Pachten aus ihren Pächtern zu pressen, als in Landwirtschaft
zu investieren und mehr Reis zu produzieren. Im Jahre 1945
war die Hälfte aller Betriebe mit 70% des Reislandes
in der Bewirtschaftung von Pächtern.
Weiter
mit: 1.2.4
Bodenordnung im unabhängigen Korea
|