3.1 Individuelle Erwerbskombination

  • Bewirtschafter von Kleinbetrieben nehmen einen nichtlandwirtschaftlichen Haupt- oder
    Nebenberuf auf,
  • Bewirtschafter von Kleinbetrieben arbeiten ständig oder saisonal als Landarbeiter.

Bei der individuellen Erwerbskombination werden beide Tätigkeiten von der gleichen
Person ausgeübt. Dies ist immer dann erforderlich, wenn keine Kinder oder andere Familienangehörigen im erwerbsfähigen Alter vorhanden sind. Allerdings bringt diese Situation manche Schwierigkeiten mit sich. Die Anforderungen beider Tätigkeiten müssen aufeinander abgestimmt werden, was bei den saisonalen Schwankungen im Arbeitsbedarf in der Landwirtschaft nicht immer leicht ist. Im allgemeinen verlangt die Landbewirtschaftung wegen der Viehversorgung die tägliche Anwesenheit des Bewirtschafters am Ort, so daß die zweite Tätigkeit nur lokal ausgeübt werden kann. Außer in Stadtnähe ist es aber oft schwer, Tätigkeiten außerhalb der Landwirtschaft zu finden. In abgelegenen Gebieten ist deshalb ein hoher Anteil in selbständigen Berufen zu finden, zum Beispiel als Handwerker oder Ladenbesitzer, Einige finden auch bei öffentlichen Aufgaben (Grundbuchbeamter, Schrankenwärter) ein Zusatzeinkommen.