3.1 Individuelle Erwerbskombination
- Bewirtschafter von Kleinbetrieben nehmen einen nichtlandwirtschaftlichen
Haupt- oder
Nebenberuf auf,
- Bewirtschafter von Kleinbetrieben arbeiten ständig
oder saisonal als Landarbeiter.
Bei der individuellen Erwerbskombination werden beide Tätigkeiten
von der gleichen
Person ausgeübt. Dies ist immer dann erforderlich, wenn
keine Kinder oder andere Familienangehörigen im erwerbsfähigen
Alter vorhanden sind. Allerdings bringt diese Situation manche
Schwierigkeiten mit sich. Die Anforderungen beider Tätigkeiten
müssen aufeinander abgestimmt werden, was bei den saisonalen
Schwankungen im Arbeitsbedarf in der Landwirtschaft nicht
immer leicht ist. Im allgemeinen verlangt die Landbewirtschaftung
wegen der Viehversorgung die tägliche Anwesenheit des
Bewirtschafters am Ort, so daß die zweite Tätigkeit
nur lokal ausgeübt werden kann. Außer in Stadtnähe
ist es aber oft schwer, Tätigkeiten außerhalb der
Landwirtschaft zu finden. In abgelegenen Gebieten ist deshalb
ein hoher Anteil in selbständigen Berufen zu finden,
zum Beispiel als Handwerker oder Ladenbesitzer, Einige finden
auch bei öffentlichen Aufgaben (Grundbuchbeamter, Schrankenwärter)
ein Zusatzeinkommen.
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