4.1.3 Individualisierung des Bodeneigentums

In Ländern mit Gemeineigentum, also besonders in Afrika südlich der Sahara, wird seit einiger Zeit eine Individualisierung des Bodeneigentums diskutiert, weil man damit gewisse Probleme des dort vorherrschenden Gemeineigentums zu beseitigen hofft. So hat die Anlage von Dauerkulturen die traditionelle Umverteilung verhindert und damit zur De-facto-Individualisierung geführt. Gleiches gilt für Gebiete, in denen infolge hoher Bevölkerungsdichte kein Land für Brache übrig ist oder die Kontrolle der Stämme nicht mehr stark genug ist. Bemühungen um eine Modernisierung der Landbewirtschaftung verlangen einen Planungshorizont und lassen sich nicht immer mit Umverteilung vereinbaren. Mehr aber noch ist es bisher zur Individualisierung des Bodeneigentums durch Personen gekommen, die durch Vermögen, Information und politischen Einfluß in der Lage waren, bestimmte Flächen in ihr Privateigentum zu bringen, teils auch auf nicht ganz legale Art und Weise. Es besteht also eine Gefahr der Konzentration von Bodeneigentum.

Wegen dieser Erfahrungen verhält man sich in den meisten Ländern auch abwartend und ist über das Diskussionsstadium nicht hinausgekommen. Privateigentum am Boden ist ein dem afrikanischen Kulturkreis fremdes Konzept, das Gefahren gerade in Gesellschaften mit sich bringt, die große Unterschiede in Ausbildung, Vermögen und Modernisierungsgrad haben (—> KUHNEN, Agrarverfassungen, Abschn. 3.2.3). Es muß abgewogen werden, ob es im Interesse der schwächeren Bevölkerungsteile notwendig ist, Individualeigentum an Land einzuführen oder ob nicht Dauernutzungsrechte allen Erfordernissen genügen. Bisher beschränken sich Individualisierungsbestrebungen auch auf Siedlungsprojekte sowie auf die Titelvergabe als Anerkennung bestehender Fakten.