6 Agrarverfassung und wirtschaftliche Entwicklung
Die Agrarverfassung steht im Wechselspiel zwischen wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und politischen Bedingungen und Änderungen
in einem Land. Deshalb wirken sich Änderungen der Agrarverfassung
auch auf alle drei Bereiche aus.
Das Streben nach schneller wirtschaftlicher Entwicklung wirft
die Frage nach den Hindernissen für eine Steigerung der
Agrarproduktion und Entwicklung des ländlichen Raumes
auf, die sich aus der bestehenden Agrarverfassung ergeben.
Um diese Ziele zu fördern, muß die Agrarverfassung
folgendes bieten:
- Anreize zu nachhaltig höherer Produktion und Investition
durch Anwendung moderner Methoden unter Verwendung einer
Kombination von Produktionsfaktoren, die mit den Kosten
und der Verfügbarkeit übereinstimmen;
- Zugang zu ausreichend Boden und Kapital einschließlich
der erforderlichen Dienste für die Landwirtschaft;
- Sicherheit der Nutzungsrechte und Schutz der Investitionen;
- Entscheidungsfreiheit und Verantwortung des Bewirtschafters,
begrenzt durch Gemeininteressen, insbesondere Erhaltung
eines ökologischen Gleichgewichts;
- Chance zur notwendigen Mobilität der Menschen;
- Leistung eines Kapitalbeitrages zur Gesamtentwicklung;
- Partizipation aller an der Agrarproduktion Beteiligten
am Gemeinleben zur Förderung von Arbeits- und Lernbereitschaft.
Diese Forderungen sind allerdings mit verschiedenen Formen
der Agrarverfassung zu erreichen. Es gibt keine ideale Ausprägung.
Die jeweilige Agrarverfassung ist der von der Gesellschaft
geschaffene institutionelle Rahmen der Agrarproduktion. Er
steht in Beziehung zum gesellschaftlichen, wirtschaftlichen
und technologischen Entwicklungsniveau. Da dieses sich ändert,
bedarf die Agrarverfassung ständig neuer Anpassung.
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