6 Agrarverfassung und wirtschaftliche Entwicklung

Die Agrarverfassung steht im Wechselspiel zwischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen und Änderungen in einem Land. Deshalb wirken sich Änderungen der Agrarverfassung auch auf alle drei Bereiche aus.

Das Streben nach schneller wirtschaftlicher Entwicklung wirft die Frage nach den Hindernissen für eine Steigerung der Agrarproduktion und Entwicklung des ländlichen Raumes auf, die sich aus der bestehenden Agrarverfassung ergeben. Um diese Ziele zu fördern, muß die Agrarverfassung folgendes bieten:

  • Anreize zu nachhaltig höherer Produktion und Investition durch Anwendung moderner Methoden unter Verwendung einer Kombination von Produktionsfaktoren, die mit den Kosten und der Verfügbarkeit übereinstimmen;
  • Zugang zu ausreichend Boden und Kapital einschließlich der erforderlichen Dienste für die Landwirtschaft;
  • Sicherheit der Nutzungsrechte und Schutz der Investitionen;
  • Entscheidungsfreiheit und Verantwortung des Bewirtschafters, begrenzt durch Gemeininteressen, insbesondere Erhaltung eines ökologischen Gleichgewichts;
  • Chance zur notwendigen Mobilität der Menschen;
  • Leistung eines Kapitalbeitrages zur Gesamtentwicklung;
  • Partizipation aller an der Agrarproduktion Beteiligten am Gemeinleben zur Förderung von Arbeits- und Lernbereitschaft.

Diese Forderungen sind allerdings mit verschiedenen Formen der Agrarverfassung zu erreichen. Es gibt keine ideale Ausprägung. Die jeweilige Agrarverfassung ist der von der Gesellschaft geschaffene institutionelle Rahmen der Agrarproduktion. Er steht in Beziehung zum gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungsniveau. Da dieses sich ändert, bedarf die Agrarverfassung ständig neuer Anpassung.