3 Grundbesitzverfassung

Die jeweilige Grundbesitzverfassung ist der konkrete Ausdruck der Mensch-Boden-Beziehungen. Die Qualität des Bodens als praktisch un-vermehrbarer Produktionsfaktor sowie billigster Standort der Agrarproduktion und anderer menschlicher Lebensbedürfnisse hat bewirkt, daß in Agrargesellschaften Menge und Qualität des kontrollierten Landes bestimmend für die gesellschaftlichen Verhältnisse sind. Insbesondere werden Verteilung von Arbeit und Einkommen, individueller Status, soziale Schichtung sowie Macht und Einfluß von den Grundbesitzverhältnissen determiniert. Insofern ist die Grundbesitzverfassung gleichzeitig ein System der Entscheidung und der Verteilung (20).