4.1 Familienarbeitsverfassung

Die Familienarbeitsverfassung ist die ursprüngliche, seit Jahrhunderten beständige und auch heute verbreitetste Form der Arbeitsorganisationen in der Landwirtschaft. Bei ihr setzt die Familie ihre Kräfte zur Deckung ihrer Bedürfnisse ein. Dadurch ist ein direktes Interesse aller Mitglieder gegeben, ein Ansporn zu sorgfältiger Verrichtung der Arbeit und die Sicherheit, daß die Erträgnisse der Familie zufließen. Ein Entlohnungsproblem entsteht nicht. Die Arbeitskapazität der Familie bestimmt die Betriebsorganisation, wobei Probleme durch Schwankungen im Lebenszyklus der Familie entstehen, besonders, wenn nicht in Großfamilien gelebt wird (-> VON BLANCKENBURG und SACHS, Abschn. 2). Ein Ausgleich erfolgt dann durch Zu- oder Verpachtung, Änderung der Intensität und zeitweise Überlastung der Familienangehörigen. Die Familienarbeitsverfassung ist prinzipiell exklusiv; die Aufnahme von Fremdarbeitskräften erfolgt nur zögernd und dann patriarchalisch mit Eingliederung in die Familie (11).

Probleme ergeben sich auch, wenn die Betriebseinheit durch Erbteilung zu klein wird und alternative Erwerbsmöglichkeiten nicht bestehen. Die dann entstehende ländliche Unterbeschäftigung gibt zwar allen Angehörigen ein Auskommen, aber auf niedrigem Niveau.

Bei höherer Entwicklungsstufe gerät die Familienarbeitsverfassung in Schwierigkeiten wegen der erforderlichen Spezialisierung der Arbeitskräfte, die im Familienverband nur schwer zu erreichen ist, und wegen der Ausgliederung der Frau aus Teilen der landwirtschaftlichen Arbeit, besonders der Feldarbeit.