2.d) Agrarverfassung und Beschäftigung
In vielen Gebieten des tropischen Afrika ist noch heute
eine auf Wanderfeldbau basierende Subsistenzwirtschaft das
vorherrschende Agrarsystem, dessen Hauptkennzeichen eine Verschwendung
aller Hilfsquellen einschließlich der Arbeitskraft ist.
Das System der Bodennutzung, das Gemeineigentum, hat in früheren
Zeiten durchaus einen befriedigenden Rahmen für die Landbewirtschaftung
gebildet. Durch zunehmende Bevölkerungsdichte und Ausdehnung
mehrjähriger Marktkulturen nehmen die Nachteile jedoch
zu. Insbesondere regt das System mit seiner laufenden Umverteilung
des Landes die persönliche Initiative der Bewirtschafter
zu Investitionen und Verbesserungen am Boden wenig an. Im
Gegenteil, die zunehmende Bevölkerungsdichte führt
zu immer kürzeren Brachezeiten und dadurch zu zunehmender
Zerstörung der Fruchtbarkeit und Produktivität des
Bodens. Es gibt keine fertige Antwort, wie die Bodenordnung
zu ändern wäre, denn eine Überführung
in Privateigentum würde die Gefahr mit sich bringen,
daß der Boden in die Hand der wohlhabenden Schichten
gelangt und damit die Funktion der Bodenordnung als Institution
der sozialen Sicherung ausfällt, ehe Ersatz dafür
geschaffen ist. Immerhin würde eine höhere Sicherheit
der Bodenrechte und längere Zuweisung der Nutzungsrechte
die Beschäftigungssituation dadurch bessern, daß
der einzelne seine und seiner Angehörigen Arbeitskraft
zu nichtmonetären Investitionen auf seinem Land einsetzen
könnte, also zu Arbeiten, deren Ertrag ihm und seiner
Familie zufällt und die keine Lohnkosten verursachen.
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