2.d) Agrarverfassung und Beschäftigung

In vielen Gebieten des tropischen Afrika ist noch heute eine auf Wanderfeldbau basierende Subsistenzwirtschaft das vorherrschende Agrarsystem, dessen Hauptkennzeichen eine Verschwendung aller Hilfsquellen einschließlich der Arbeitskraft ist. Das System der Bodennutzung, das Gemeineigentum, hat in früheren Zeiten durchaus einen befriedigenden Rahmen für die Landbewirtschaftung gebildet. Durch zunehmende Bevölkerungsdichte und Ausdehnung mehrjähriger Marktkulturen nehmen die Nachteile jedoch zu. Insbesondere regt das System mit seiner laufenden Umverteilung des Landes die persönliche Initiative der Bewirtschafter zu Investitionen und Verbesserungen am Boden wenig an. Im Gegenteil, die zunehmende Bevölkerungsdichte führt zu immer kürzeren Brachezeiten und dadurch zu zunehmender Zerstörung der Fruchtbarkeit und Produktivität des Bodens. Es gibt keine fertige Antwort, wie die Bodenordnung zu ändern wäre, denn eine Überführung in Privateigentum würde die Gefahr mit sich bringen, daß der Boden in die Hand der wohlhabenden Schichten gelangt und damit die Funktion der Bodenordnung als Institution der sozialen Sicherung ausfällt, ehe Ersatz dafür geschaffen ist. Immerhin würde eine höhere Sicherheit der Bodenrechte und längere Zuweisung der Nutzungsrechte die Beschäftigungssituation dadurch bessern, daß der einzelne seine und seiner Angehörigen Arbeitskraft zu nichtmonetären Investitionen auf seinem Land einsetzen könnte, also zu Arbeiten, deren Ertrag ihm und seiner Familie zufällt und die keine Lohnkosten verursachen.