4.4 Stärkung (Wiedereinführung?) des Konzepts der Sozialverantwortlichkeit

Gerade in so labilen Standorten wie den Marginalgebieten mögen Handlungen einzelner sich schädlich für die Gesamtheit und ihre Lebensgrundlage auswirken. Früher war dies durch Regeln und Normen der Stämme meist ausgeschlossen, aber Aufweichungen und Entartungen der alten Ordnung bewirken, daß kein ausreichender Schutz mehr besteht.

Hier ist eine Wiederbelebung dringend erforderlich, die ohne Beteiligung der Bevölkerung in Selbsthilfegruppen kaum möglich sein dürfte. Das Konzept der Sozialverantwortlichkeit muß breit ansetzen: Ein Kodex der Landnutzung muß die Nutzungsrechte des Eigentümers auf das ökologische und sozial verträgliche Maß beschränken. Private Interessen dürfen nicht auf der Allgemeinheit gehörigen Ressourcen unbegrenzt verfolgt werden. Die Beteiligung aller Haushalte an Maßnahmen der Erosionsbekämpfung und des Wassermanagements sind zu regeln. Waldnutzung muß den Möglichkeiten angepaßt werden. Diese Bereiche sind weithin noch Neuland.

All diese Strategien werden nur als Bündel genügend Wirkung zeigen.

Sustainability erfordert allgemein einen breiten Ansatz, wie ihn das Regionalent-wicklungskonzept hat (oder Sektorprojekte, die über die Grenzen des Sektors hinausreichen). Auf Grenzstandorten ist die Regionaientwicklung als Ansatz zwingend zur Erhaltung der Sustainability. Hier hat der Sektoransatz nichts verloren.