4.4 Stärkung (Wiedereinführung?) des Konzepts
der Sozialverantwortlichkeit
Gerade in so labilen Standorten wie den Marginalgebieten
mögen Handlungen einzelner sich schädlich für
die Gesamtheit und ihre Lebensgrundlage auswirken. Früher
war dies durch Regeln und Normen der Stämme meist ausgeschlossen,
aber Aufweichungen und Entartungen der alten Ordnung bewirken,
daß kein ausreichender Schutz mehr besteht.
Hier ist eine Wiederbelebung dringend erforderlich, die
ohne Beteiligung der Bevölkerung in Selbsthilfegruppen
kaum möglich sein dürfte. Das Konzept der Sozialverantwortlichkeit
muß breit ansetzen: Ein Kodex der Landnutzung muß
die Nutzungsrechte des Eigentümers auf das ökologische
und sozial verträgliche Maß beschränken. Private
Interessen dürfen nicht auf der Allgemeinheit gehörigen
Ressourcen unbegrenzt verfolgt werden. Die Beteiligung aller
Haushalte an Maßnahmen der Erosionsbekämpfung und
des Wassermanagements sind zu regeln. Waldnutzung muß
den Möglichkeiten angepaßt werden. Diese Bereiche
sind weithin noch Neuland.
All diese Strategien werden nur als Bündel genügend
Wirkung zeigen.
Sustainability erfordert allgemein einen breiten Ansatz,
wie ihn das Regionalent-wicklungskonzept hat (oder Sektorprojekte,
die über die Grenzen des Sektors hinausreichen). Auf
Grenzstandorten ist die Regionaientwicklung als Ansatz zwingend
zur Erhaltung der Sustainability. Hier hat der Sektoransatz
nichts verloren.
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