7. Beispiele für neue Kooperationsformen
7.1 Farmers Associations in Taiwan
Taiwan hat mit seinen Farmers Associations eine neue Dienstleistungsgenossenschaftsform
geschaffen, die den dortigen Gegebenheiten besonders angemessen
zu sein scheint. Trotz vieler Abweichungen von den Grundprinzipien
handelt es sich nach dem Gesetz um Genossenschaften. Die wesentlichen
Charakteristika sind folgende:
- FAs bestehen nicht auf Dorfebene, sondern umfassen eine
Region von 8-12 Dörfern.
Damit sollte erreicht werden, daß Umsatzvolumina zustandekommen,
die den Einsatz
von ausgebildeten Fachkräften rechtfertigen. Außerdem
hoffte man, so innerdörfliche Rivalitäten zu neutralisieren.
- Die FAs sollen als Geschäftsunternehmen mit angemessenem
Profit arbeiten, so daß sie nach einer Gründungs-Schonfrist
in der Lage sind, ihre eigenen Kosten aufzubringen.
- Es wird streng getrennt zwischen dem Recht zur Kontrolle,
welches den gewählten Mitgliedervertretern zukommt,
und dem Recht zu Management, das der Angestellte, ausgebildete
General Manager innehat.
- Die Dienstleistungen umfassen Kredit, Bezug, Absatz,
Viehversicherung und - im Gegensatz zu den meisten Genossenschaften
- auch Beratung.
Nach einer Aufbauzeit mit staatlicher Unterstützung
werden den Mitgliedern die Dienste in ausreichendem Maß
zur Verfügung gestellt. Dabei zeigte sich, daß
im Marktbereich bereits ein kleiner Anteil am Umsatz ausreicht,
um die Preise zu kontrollieren, wenn man die Preise regelmäßig
bekannt macht. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei
der Kreditvergabe, wegen geringen Eigenkapitals haben im Laufe
der Zeit die Depositen der nichtlandwirtschaftlichen Mitglieder
(Händler, Handwerker usw.) dazu geführt, daß
genug Geld zu Verfügung steht, um alle Kreditwünsche
zu befriedigen.
Die FAs können folgende Erfolge aufweisen:
- Die Landwirte werden mit den nötigen Dienstleistungen
versorgt.
- Die Aufgabe der Kapitalbildung auf dörflicher Ebene
und des Kapitaltransfers zwischen den Sektoren verläuft
reibungslos.
- Die Regierung hat auf Dorfebene eine Institution, die
bei der Implementierung ihrer Politik behilflich ist.
- Der Beratungsdienst ist mit den anderen Diensten verzahnt
und wird ohne Kosten für den Staat bereitgestellt.
7.2 Agrarreformgenossenschaften in Ägypten
Um die Gefahr eines Produktionsrückganges nach der Agrarreform
zu verringern, wurden alle Neubauern zur Zwangsmitgliedschaft
in Agrarreformgenossenschaften verpflichtet. Diese standen
zunächst unter Leitung von staatlich angestellten Agronomen.
Erst im Laufe der Zeit und abhängig von den Leistungen
der Genossenschaften wurden die Entscheidungen mehr und mehr
auf die Mitgliedervertreter übertragen.
Die Agrarreformgenossenschaften hatten die Aufgaben eines
fortschrittlichen Grundbesitzers wahrzunehmen: Bereitstellung
von Saatgut und Dünger, von Pflanzenschutzmitteln und
Maschinen sowie die Regelung der Vermarktung. Damit sie sofort
aktionsfähig waren, erhielten sie eine Kapitalausstattung
vom Staat.
Für das Dorf wurde eine einheitliche Rotation eingeführt,
so daß über die Grenzen weg gepflügt werden
konnte und auch die Schädlingsbekämpfung ohne Rücksicht
auf Parzellengrenzen möglich war. Bei den übrigen
Feldarbeiten waren die einzelnen Landbewirtschafter unabhängig.
Dadurch kam eine Anreizwirkung zustande: Mehrarbeit wirkte
sich in Mehrertrag des Einzelnen aus. Andererseits hatte die
Genossenschaft Einwirkungsmöglichkeiten bei den strategisch
wichtigen Punkten: Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Schädlingsbekämpfung,
Düngung.
Tatsächlich gelang es durch Kombination von Kontrolle
und Leitung mit Anreizen für den einzelnen Landbewirtschafter,
einen Ertragsrückgang zu vermeiden. Dies war besonders
wichtig, weil die Exporterlöse der Baumwolle einen großen
Teil der Staatseinnahmen ausmachten.
7.3 Gezira-Projekt im Sudan
Bei Einführung der Bewässerung im Projektgebiet
wurde das Land den früheren Besitzern abgekauft oder
gepachtet, neu geordnet und in Parzellen von ca. 12 ha an
über 30.000 Siedler verpachtet, die sich hinsichtlich
der Bodennutzung einer Projektleitung zu unterwerfen hatten.
Das Projekt regelte die Bodennutzung auf 50% der Fläche,
während die Siedler auf der anderen Hälfte ihres
Landes völlige Freiheit hatten.
Auf der vom Projekt kontrollierten Fläche wurde Baumwolle
angebaut. Das Projekt organisierte die mechanische Arbeit,
stellte Wasser, Saatgut, Dünger und Transport und besorgte
die Vermarktung. Die Pächter hatten alle Handarbeit zu
übernehmen. Deren exakte Ausführung wurde kontrolliert
und evtl. durch Kündigung durchgesetzt. Vom Baumwollertrag
erhält der Siedler 44%, der Staat ebenfalls 44%, das
Projekt für seine Aufwendungen 10%, während 2% in
einen Sozialfonds fließen.
Es gelang auf diese Weise, die Baumwollproduktion auf ein
hohes Niveau zu bringen. Angesichts hoher Einnahmen waren
die Siedler auch bereit, sich den Anweisungen zu unterwerfen,
besonders, da sie ja die Hälfte des Landes zur freien
Verfügung behielten. Allerdings ist es nicht gelungen,
die Siedler im Laufe der Zeit so zu erziehen, daß die
strikte Aufsicht überflüssig würde.
Weiter
mit: 8.
Schlußbemerkung
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